Ab Oktober 2009 müssen Reifen neue Geräuschgrenzwerte einhalten. In der Richtlinie "ECE-R 117" hat die EU Grenzwerte für das Abrollgeräusch von Reifen festgelegt. Reifen die diese Grenzwerte erfüllen, tragen als Kennzeichnung ein "S" (für Sound) auf der Reifenflanke (im Anschluss an die Genehmigungsnummer). Nach einer Meldung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulcaniseurhandwerk wird die Bundesregierung die "ECE-R 117" ohne Abstriche umsetzen. Damit ist ab einem bestimmten Termin untersagt, Reifen ohne diese Kennzeichnung zu verkaufen. ---- In wieweit diese Richtlinie auf Quad`s, ATV und Motorräder anzuwenden ist, ist mir (noch) nicht bekannt.
Das ganze wurde um 1 Jahr verschoben gilt nicht für die Herstellung (Fristverländerung)und auch hier gibt es wieder ausnahmen! (Je nach Reifenart 4x4 usw ) Geplant war der Oktober 09. Trotzdem sollte man darauf Achten das bei Neukauf zb. Winter.. die Reifen (PKW, Kleintransporter) eine S Markierung haben!!!! Im Bezug auf ATV oder Quad bzw Motorrad gibt es noch keine S-Markierung. Bei ATV oder Quad solltet ihr auf die E-Markierung Achten, kein E keine Straßenzulassung!!
Voraussichtlich, im Frühjahr, benötigt mein ATV neue Puschen. Gibt es so etwas wie Bestandsschutz wenn ich welche erwische, die noch kein "S" in der Flanke haben und die Regelung in Kraft tritt?