Es ist gängige Praxis, dass Quads unabhängig von ihrer Zulassung immer als PKW besteuert werden. Es gibt vom Finanzgericht Köln aus dem Jahr 2005 ein Urteil, wonach die Klage eines Quadbesitzers abgelehnt worden ist, der sein Fahrzeug als LoF zugelassen hatte, allerdings vom Finanzamt als VKP besteuert wurde. Der Fahrzeugeigentümer wies nach, sein ATV für den Pferdebetrieb einzusetzen und dementsprechend umgebaut zu haben. Dies wurde vom Finanzamt allerdings auch nicht anerkannt; das Fahrzeug hätte dadurch nur einen erweiterten Einsatzbereich, wodurch die vom Hersteller konzipierte Verwendung als Fahrzeug zur Personenbeförderung nicht aufgehoben worden sei. Das Gericht gab dem Finanzamt Recht, da das Fahrzeug nach seiner Bauart und Ausstattung ohne weiteres auch zur Personenbeförderung geeignet sei. Dabei ist die Einstufung der Verkehrsbehörde ebenfalls unerheblich, da die verkehrsrechtliche Einstufung kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht bindend sei. Für ATVs und Quads, die ab dem 1. Juli 2009 angemeldet wurden, gilt für die Berechnung der Kfz-Steuer der § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Demnach zählen zu den Grundlagen der Steuerfestsetzung neben der Fahrzeugart (also immer VKP) und dem Erstzulassungsdatum (Stichtag 1. Juli 2009), die zulässige Gesamtmasse, der Hubraum, Kraftstoffart/Energiequelle und die Emissionsklasse. Der Steuersatz nach Hubraum liegt dann bei 2 Euro je 100 Kubik oder einem Teil davon (das heißt bei 250 Kubik sind 6 Euro zu zahlen), wenn es sich um Fremdzündungsmotoren, sprich Benzin-Motoren handelt. Für Selbstzündungsmotoren, sprich Diesel-Motoren, wird’s empfindlich teurer. Arctic Cat Halter werden mit 9,50 Euro per 100 Kubik zuzüglich 2 Euro pro Gramm Kohlendioxidemmission je Kilometer zur Kasse gebeten Quelle Atv & Quad
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und wie sieht die Zukunft für Die aus, die vor dem Stichtag zugelassen wurden? Warten Die auf eine Anpassung bis das Versicherungsjahr abgelaufen ist? Kommen die dann auch in den "Genuss" der neuen Regelung? oder bleibt auf Dauer alles bei der Regelung, die vor dem Stichtag Gültigkeit hatte? Hm, Was machen, Kollega?
Im Zweifelsfall VERLIERST Du ein Nummernschild. Das verlorene Kennzeichen wird nicht wieder aus gegeben.Dann mußt Du zwar ein neues Kennzeichen haben, aber das muß man gegen rechenen, was dabei raus kommt.
Oder Abmelden und zu einem späteren Zeitpunkt wieder Anmelden. Stellt sich für mich die Frage: "Wie groß muss der zeitliche Abstand zwischen Ab- und Anmeldung sein
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die obersten Landesbehörden in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) angewiesen, unter anderem bei Trikes und Quads, für die keine CO2-Werte vorliegen, wie folgt zu verfahren: Bei der Zulassung dieser Fahrzeuge wird als CO2-Wert in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorläufig der Wert ‚001‘ eingetragen, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Dies bedeutet, dass für diese Fahrzeuge vorläufig nur der hubraumabhängige Teil der KFZ-Steuer (2 Euro je angefangene 100 Kubik) gezahlt werden muss, da der CO2-Wert mit ‚001‘ angegeben wurde. Bei einem Hubraum von z.B. 800 Kubik würde dies einem vorläufigen Steuersatz von 16 Euro entsprechen. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine vorläufige Feststellung, sodass auch die Steuerbescheide mit diesem Zusatz versehen werden und zusätzlich durch die Aushändigung eines entsprechenden gesonderten Schriftstückes zur Zulassung die Information der/s Fahrzeughalterin/ers erfolgt. Bei einer späteren kraftfahrzeugsteuerlichen Regelung für diese Fahrzeuge wird das Finanzamt nachträglich die dann festgelegten KFZ-Steuern erheben. Kurzum: Sobald das Verkehrsministerium eine Regelung gefunden haben wird, wie ATVs und Quads einzustufen sind, was ihren CO2-Ausstoß betrifft, kann das Finanzamt die Differenz nachfordern. Was dann für alle, die sich jetzt über niedrige Steuerbescheide für ihre ATVs und Quads freuen, saftige Nachzahlungen bedeuten könnte. Ob das so kommen wird, ist nicht gewiss. Deutsch wäre es freilich. Eine einfache Lösung dagegen wäre die Einstufung von ATVs und Quads wie entsprechende Motorräder – das könnte der Gesetzgeber mit wenigen Federstrichen so festsetzen; die paar Kröten an Differenz nachzufordern, wäre mehr Arbeit als Benefit für den Finanzminister; und am Ende wäre sogar der Umwelt gedient, schließlich muss auch die Quad-Industrie einen Anreiz haben, CO2-mäßig abgasarme Fahrzeuge zu produzieren. Jedenfalls halten wir jede Wette, dass der ZIV den Berlinern insgeheim genau diese Lösung vorschlägt Quelle Atv & Quad
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Das war ja aber auch zu lesen, dass das nur voläufig ist. Interessant ist es, zu sehen, wie Quad`s&Atv`s letztendlich steuerlich eingestuft werden und wie das ganze begründet wird. Die Berechnung nach CO.2 (für Motorrad-motoren, währe das logisch) möglicherweise mit Katalysator oder 4-rädriges KvP (mit oder ohne Lof) für PKW. Eine andere Variante währe, die Einführung einer "Grundsteuer" für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, wegfall der KfZ-steuer bei gleichzeitiger Erhöung der Mineralölsteuer. Das würde bedeuten das eine zusätzliche "Schraube" installiert wird, an der man drehen kann. Aber das ist wohl eher Zukunftsmusik. Schau`n wir mal...
In den Niederlanden geht das Gespenst um, vom Wegfall der KFZ-steuer hin zur kilometer-abhängigen, gestaffelten Pauschale. Anfangs würden 6 cent/Km erhoben. Hm, das stimmt nachdenklich. Da kommt mir doch der Gedanke von der Einführung einer Maut-Gebühr durch die Hintertür, so praktisch von hinten durch das Knie über die Brust ins Auge. Anschaffung eines unbestechlichen "Lese/Speichers" auf eigene Kosten, oder steuerlich absetzbar (Privat/Gewerblich genutzt) Sowie der generelle wegfall der Kilometerpauschale zum und vom Arbeitsplatz (bereits abgesegnet vom BGH). Hatten wir das nicht schon mal in ähnlicher Form, zur Zeit der Kleistaaterei? Schau´n wir mal was da kommt.