In Deutschland sind Quads nach geltendem Zulassungsrecht (FZV) Kraftfahrzeuge und nicht von den für Kraftfahrzeuge erforderlichen Kennzeichnungspflicht an der Vorder- und Rückseite ausgenommen. Kennzeichen müssen also vorne und hinten angebracht werden. Begründung: Die Richtlinie 2002/24/EG für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, unter deren Anwendungsbereich auch vierrädrige Quads fallen, regelt – unter Beachtung der Verkehrssicherheit – die bautechnischen Anforderungen an die Anbringungsstelle für das hintere Kennzeichen. Besondere Vorgaben für die Anbringung des vorderern Kennzeichens waren aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erforderlich. Ziel der Richtlinie ist es aber nicht, das Zulassungsverfahren oder die Vorschriften über die Zuteilung von Kennzeichen an der Vorder- und/oder Hinterseite eines Quads zu harmonisieren. Dies richtet sich nach wie vor ausschließlich nach den nationalen Vorschriften. Nach § 10 Abs. 5 Satz 1 der FZV müssen Quads daher auch weiterhin über ein Kennzeichen an der Vorder- und Rückseite verfügen.
Nur in Deutschland Pflicht. Und wenn man(Frau) genau liest, ist es egel, wo das vordere Kennzeichen angebracht ist
Ja ist halt so, andere Länder haben Eigenarten die sind noch schlimmer. In der Schweiz haben die Quad, s und Atv, s einen Handbremshebel wie bei einem Pkw, das ganze ist dann seitlich am Fahrzeug angebracht. Wie bei einem Alten Iveco, das Teil bis unters Dach ziehen. Aua Quad, s und Atv, s haben kein Dach! Und der Fahrer keine... mehr.
Hier soll jeder seinen Spaß haben. Quad & Atv unser Hobby